Wildeshausen. Im Rahmen der Diskussion über die Situation der Krankenhäuser und die Gesundheitsversorgung in Deutschland hat der Staatssekretär des Bundesgesundheitsministeriums, Karl-Josef Laumann, das Krankenhaus Johanneum in Wildeshausen besucht. Er war auf Einladung der CDU-Bundestagsabgeordneten Astrid Grotelüschen und des CDU-Stadtverbandes in die Kreisstadt gekommen, um sich an der Basis über die Lage regionaler Krankenhäuser zu informieren. Martin Kossen, stellvertretender Vorsitzender der Stiftung Johanneum, die Träger des Wildeshauser Krankenhauses ist, und Hubert Bartelt, Verwaltungsdirektor der Stiftung, äußerten sich zu den geplanten Änderungen im Gesetzentwurf zur Krankenhaus- Reform. Diese soll in Kürze vom Bundestag verabschiedet werden.
Sie legten Laumann die Konsequenzen insbesondere für regionale Krankenhäuser dar. „Der aktuelle Gesetzentwurf bringt besonders Krankenhäuser der Grundund Regelversorgung wie das Johanneum in eine schwierige Situation“, betonte Bartelt und führte beispielhaft an: „Das bisherige Fallpauschalen-System sorgt leider auch weiterhin für eine unzureichende Refinanzierung der Betriebskosten, Tariferhöhungen werden nach wie vor nicht abgebildet, erbrachte Mehrleistungen durch die steigende Anzahl der behandelten Patienten nicht vollständig vergütet und bürokratische Hürden im System werden weiter aufgebaut. Insgesamt wird dadurch die wohnortnahe Patientenversorgung in Frage gestellt. “
Laumann widersprach dieser Einschätzung: „Das Krankenhausstrukturgesetz wird die Finanzierung der Krankenhäuser deutlich verbessern und für ein Plus an Behandlungssicherheit und Versorgungsqualität sorgen“, erklärte er. „Zum Beispiel schaffen wir ein Pflegestellen-Förderprogramm. Bis 2018 stehen den Krankenhäusern dafür bis zu 660 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Ab 2019 sind es dann dauerhaft 330 Millionen pro Jahr.“ Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen werde zudem ein Strukturfonds in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro eingerichtet. Darüber hinaus würden finanzielle Anreize geschaffen, mit denen qualitativ hochwertige Leistungen durch Zuschläge belohnt würden. „Wir nehmen mit dem Krankenhausstrukturgesetz auch das Fallpauschalen-System unter die Lupe – insbesondere im Hinblick auf die Frage, ob die Arbeit der Pflegekräfte darin ausreichend abgebildet ist“, so Laumann.
Kossen unterstrich: „Das Bestreben der Stiftung Johanneum als Träger der Einrichtung ist es, für die Bevölkerung langfristig eine wohnortnahe, hochqualifizierte und auch menschliche medizinische wie pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Dafür müssen aber die politischen Rahmenbedingungen verlässlich und fair sein.“